Der Kältemittel Phase Down ist da – handeln Sie jetzt!

Die wichtigsten Informationen für Ihre Anlage kompakt zusammengefasst

Gerne unterstützen wir Sie im kompletten Prozess der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 und des Kältemittel Phase Downs, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Einrichtungen oder Ihr Unternehmen konzentrieren können

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des EU-Green Deals das ehrgeizige Ziel gesetzt: Sie will bis 2050 CO₂-neutral sein, mit einem Zwischenziel der CO₂-Emissionsreduktion um 55 % bis zum Jahr 2030. Ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Ziels bzw. dieser Ziele ist der Phase Down von F-Gasen. F-Gase sind dafür bekannt, dass sie erheblich zur Klima- & Erderwärmung beitragen.

Die aktualisierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 ist daher von zentraler Bedeutung für die Erreichung der Klimaziele und der Einsparung von mehreren Millionen Tonnen CO₂. Mit dem Phase Down von F-Gasen beabsichtigt die EU, die Verwendung für bestimmte fluorierte Treibhausgase deutlich zu reduzieren, um so die Emissions-Mengen zu senken. Dies ist nicht nur Bestandteil der europäischen Klimapläne, sondern auch eine Verpflichtung im Rahmen der Änderung des Montreal Protokolls von Kigali zum weltweiten Abbau der F-Gase besonders deren mit hohen GWP-Werten.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige aktuelle Fakten und Informationen zum „Kältemittel Phase Down“ präsentieren. Der Kältemittel Phase Down ist eine Initiative im Rahmen der EU-F-Gase-Verordnung, die aktuell durch die Verordnung (EU) 2024/573 abgelöst wurde, und zielt darauf ab, den Einsatz von Kältemitteln mit hohem GWP-Wert (Global Warming Potential) deutlich zu reduzieren. Die von der EU F-Gase Verordnung fokussierten high und low GWP-Kältemittel sind unabhängig der Branche aber bei Betreiber von Kühl- und Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie Wärmepumpen zu finden.

Aufgrund der Vorgaben der Verordnung wird die Verbrauchsmenge dieser Kältemittel in den nächsten Jahren schrittweise abgesenkt – Ein Prozess, der passenderweise als „Phase Down“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass in naher Zukunft Kältemittel mit hohem GWP, wie beispielsweise R404A und R507, aufgrund der Beschränkungen wesentlich spärlicher auf dem Markt verfügbar sein werden.

Beispielhafte Darstellung der Preisentwicklung von Kältemittel während des Phase Downs

Angebot und Nachfrage trifft gleichermaßen auf den Markt, das bedeutet für Sie, bei weniger Angebot und gleichbleibender Nachfrage steigen die Preise. Ihr jetzt benutztes, ggf. günstiges Kältemittel wird durch das schrittweise Kältemittelverbot nicht mehr neu in Verkehr gebracht und somit im Preis deutlich steigen sowie teilweise durch die Verbote ganz vom Markt verschwinden.

Mit dieser Initiative sollen bestimmte Kältemittel, die hohe Mengen an fluorierte Treibhausgase enthalten, ab dem Jahr 2025 bzw. 2027 je nach Anlagentyp schrittweise ersetzt werden. Bis zum Jahr 2050 strebt die EU ein vollständiges Verbot von F-Gasen an. Der Weg für alternative Kältemittel bzw. natürliche Kältemittel soll in einem recht strammen Zeitraum freigemacht werden.

Installation einer neuen Co2 Kälteanlage

Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind umso bedeutender, da sie sowohl die Industrie als auch, Hotellerie, den Handel und alle Unternehmen mit stationären Kälteanlagen betrifft. Es öffnet Türen für ‚grüne‘ Alternativen in Form von Kältemitteln mit geringerem Treibhauseffekt, den so genannten „Low GWP“-Kältemitteln wie z.B. Kältemittel R32, R513A, R290 (Propan), R744 (CO²), R717 (Ammoniak). Diese umweltfreundlichen Technologien resultieren letztendlich in einer signifikanten Reduzierung der Quote von Treibhausgasemissionen.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei den Themen VDI Hygieneinspektion und Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen).

Daher ist es wichtig, sich umfassend zum Kältemittel Phase Down zu informieren und jetzt entsprechend zu handeln.

Aktuelle Infos aus der neuen EU F-Gas Verordnung

und dem Phase Down von Kältemittel

Die vorher bekanntgewordene Reduktion der HFKW-Quoten (klimaschädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wird angepasst. Auf Sie als Nutzer kommt ein steilerer Pfad ab 2025 und ein früherer Ausstieg bis 2050 dieser Kältemittel zu.

Phase Down betrifft ausschließlich neu in Verkehr gebrachte HFKW-Kältemittel und HFKW-Blends (Ersatzstoff-Gemische für Kältemittel). Benutze oder noch auf Lager befindliche Kältemittel dürfen noch verbraucht werden.

Die neueste Generation synthetischer Kältemittel – sogenannte Hydrofluorolefine (HFO Kältemittel) – ist vom Phase Down ausgenommen, da diese über ein sehr niedriges GWP verfügen.

Bei wiederaufbereitetem Kältemittel oder, wenn sie recycelt wurden, gibt es aktuell kein Verbot– diese fallen nicht unter den Phase Down, was die Bedeutung der Wiederverwendung vorhandener Ressourcen unterstreicht.

Zur Absicherung der REPowerEU-Ziele wird ein Quotenpuffer für Wärmepumpen eingeführt. Dieser stellt sicher, dass die Verfügbarkeit dieser klimafreundlichen Technologie auch in Engpasssituationen erhalten bleibt.

Sektoren, die zuvor Ausnahmen genossen haben – wie z. B. Dosieraerosole für Asthmasprays – sind ab 2027 nicht länger ausgenommen. Diese Änderung zeigt das Engagement, den Umfang der Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu erweitern.

Angesichts dieser Entwicklung sollten Sie jetzt aktiv werden. Warten Sie nicht auf das Ende der Quoten, sondern setzen Sie proaktiv auf Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial oder investieren Sie in neue Anlagen. Derzeit stehen zahlreiche Fördermittel auf dem Markt zur Verfügung.

Lesen Sie hierzu auch den Beitrag zur Dichtheitsprüfung und bleiben Sie in Sachen F-Gase Verordnung auf dem Laufenden.

Unsere Dienstleistungen für den Kältemittel Phase Down – Installation, Wartung & Instandhaltung

Kunde 1 – Ausgangslage und Sanierung der Kühltechnik in einem Altenheim:

Das Altenheim stand vor einer Herausforderung, mit seiner veralteten Tiefkühl- und Normalkühltechnik für Lebensmittel, die zunehmend anfällig für Störungen war, obwohl sie bis jetzt nicht vollständig ausgefallen war. Vor dem Hintergrund der neuen, strengeren F-Gase-Verordnung (VO) und der schrittweisen Reduktion (Phase-Down) der Fluorkohlenwasserstoffe erhielt die Einrichtung zwei Angebote:

  1. Ein Angebot basierte auf dem aktuellen Stand der Technik mit einer konventionellen Kältemittelanlage.
  1. Das zweite Angebot empfahl eine CO₂-basierte Kälteanlage, die im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen und Sicherheitsstandards als zukunftssicherer gilt.

Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die durch die neue Anlage generierte Abwärme genutzt werden kann, um Warmwasser aufzubereiten.

Somit kann die Einrichtung nicht nur ihre Energieeffizienz verbessern, sondern auch die Betriebskosten senken und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Entscheidung fiel auf die CO₂-basierte Kälteanlage. Insgesamt resultierte die Umstellung auf die neue, innovative Technologie in einer deutlich gesteigerten Effizienz der Kühlungsanlage.

Kundenprojekt einer neuen Kühlanlage mit dem Hinblick auf die neue F-Gase Verordnung und dem Phase Down

Kunde 2 – In einer Produktionsstätte wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit unternommen. Der bisherige Kaltwassersatz, der mit dem Kältemittel R404a betrieben wurde – einem Stoff mit hohem Treibhauspotenzial –, musste ausgetauscht werden. Diese Substanz steht aufgrund ihrer Umweltauswirkungen vor einem Einsatzverbot in naher Zukunft.

Die Wahl fiel auf ein umweltfreundliches Upgrade: Ein neuer Kaltwassersatz, der nun mit R290, auch bekannt als Propan, als Kältemittel betrieben wird. Propan hat im Vergleich zu vielen herkömmlichen Kältemitteln ein deutlich niedrigeres GWP und entspricht den zunehmend strengen Umweltvorschriften. Durch diesen strategischen Wechsel ist die Anlage nun auf dem neuesten Stand der Technologie und bereit für kommende regulatorische Anforderungen, was die Produktionsstätte nicht nur umwelttechnisch, sondern auch regulatorisch zukunftssicher macht.

Häufige Fragen

Was bedeutet „Phase Down“ bei Kältemitteln?

Der Begriff Reduktion, sog. Phase Down beschreibt das Ziel der EU, die in Verkehr gebrachten Mengen an klimaschädlichen fluorierter Treibhausgase schrittweise zu verringern. Diese Regelung betrifft vor allem die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe HFKW, die als Kältemittel in Klimaanlagen, Wärmepumpen, ortsfeste Kälteanlagen und anderen Einrichtungen weit verbreitet sind. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung im März 2024 – als Nachfolger der Verordnung 517 2014 – wurde ein klarer Zeitplan zur Reduktion dieser Stoffe festgelegt. Das zentrale Ziel ist es dabei, die am Markt verfügbaren Mengen an F-Gasen, gemessen in Tonnen (CO2 Äquivalente), drastisch zu reduzieren. Bis 2030 sollen diese Mengen um 95 % im Vergleich zu 2015 gesenkt werden. Die Grundlage bildet dabei das CO2 Äquivalent, sprich die Klimawirkung der Gase im Vergleich zu CO₂ – dem Referenzgas mit dem GWP Global Warming-Wert 1. So kann der Beitrag der Kälte- und Klimatechnik zur globalen Erwärmung hilfreich bewertet und langfristig reduziert werden.

Welche GWP-Grenzwerte gelten?

Je nach Art des Kältemittels und der Anwendung gelten konkrete GWP Werte. Für viele neue Geräte gilt künftig ein Grenzwert von GWP 750 oder sogar nur noch GWP 150. Diese Werte gelten besonders für neu produzierte oder vorbefüllten Erzeugnissen, während für bestehenden Anlagen gewisse Übergangsregelungen greifen. Einige Spezialanwendungen, wie z. B. Dosier Aerosole zur Verabreichung pharmazeutischer Produkte, unterliegen allerdings Ausnahme-Regelungen.

Welche Pflichten gelten für Betreiber?

Betreiber von Anlagen, in denen fluorierte Kältemittel eingesetzt werden, unterliegen bestimmten Anforderungen. Dazu zählen unter anderem regelmäßige Dichtheitskontrollen – je nach Menge und Art der Gase alle 3, 6 oder 12 Monate. Ab einer Füllmenge von 500 Tonnen CO₂-Äquivalent ist zudem ein Leckage Erkennungssystem Pflicht. Ziel ist es, Gas -Verluste zu vermeiden und so Gas Emissionen, Energie- und Wasser-Verbrauch zu senken. Auch die Rückgewinnung und fachgerechte Entsorgung von alten Kältemitteln ist verpflichtend. Ein Beispiel: Hermetisch geschlossene Anlagen müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Bei der Verwendung von Kältemitteln mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen ist es zudem wichtig, deren Klimawirkung regelmäßig zu prüfen und hilfreich bewerten zu können. In den nächsten Jahren kommen zunehmend strengere Vorschriften, insbesondere für die Jahre ab 2032. Wer ein System betreibt, das fluorierten Kältemitteln unterliegt und mehr als 2500 Tonnen CO₂-Äquivalent enthält, muss eine regelmäßige Dichtheitskontrolle durchführen. Diese Pflicht führt dazu, dass Unternehmen Verantwortung nehmen und sorgfältig dokumentieren müssen, welches Kältemittel verwendet wurde.

Detaillierte Informationen zu den neuesten Betreiberpflichten finden Sie hier.

Wer prüft die Umsetzung des Phase-Downs?

Offiziell sorgt die EU-Kommission, der Rat und die nationalen Behörden für die Einhaltung der Regelungen. Die Verordnung schreibt eine jährliche Quote für das Inverkehrbringen fluorierter Gase vor. Diese basiert auf der in den im Kalenderjahr in den Verkehr gebrachten Mengen – bezogen auf die am Markt aufgeführten Stoffe gemäß einem Anhang der Verordnung. Ein Artikel in der Verordnung legt dabei auch fest, dass alle Marktteilnehmer ihre Dichtheit, Mengenbewegungen und Nachweise dokumentieren müssen.

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