F-Gase Verordnung aktuell

Worauf müssen Sie sich in naher Zukunft vorbereiten

Die aktuelle F-Gase-Verordnung, welche einige strenge Beschränkungen und Regulierungen für fluorierte Treibhausgase beinhaltet, stellt Geräte- und Anlagenbetreiber in den kommenden Jahren vor bedeutende Herausforderungen. Bereits ab dem 1. Januar 2020 ist es untersagt, einige gängige Kältemittel in Bestandsgeräten in vollem Umfang zu nutzen. Betreiber haben somit zwei Möglichkeiten zur Wahl: Entweder sie tauschen die Anlage komplett aus oder rüsten sie auf ein umweltfreundlicheres Kältemittel um.

Die F-Gase Verordnung zielt speziell darauf ab, den Einsatz von treibhausgasreichen F-Gasen, so zusagende fluorierende Treibhausgase, zu reduzieren. Wir geben Ihnen in diesem Artikel zur F-Gase Verordnung eine Übersicht über die Auswirkungen der F-Gase Verordnung auf Ihr Unternehmen und welche Schritte Sie unternehmen können, um die Anforderungen einzuhalten und ggf. F-Gas Alternativen zu nutzen.

1. Was sind F-Gase und wie beeinflusst die F-Gase Verordnung Ihr Unternehmen?

F-Gase oder auch fluorierte Treibhausgase sind chemische Verbindungen, die in verschiedenen Geräten wie Kälteanlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen als Kältemittel verwendet werden. Sie tragen wesentlich zur Erderwärmung bei und haben ein hohes Treibhauspotential (GWP). Daher zielt die in Zukunft inkrafttretende F-Gase Verordnung darauf ab, den Einsatz dieser Gase, von derzeit 70 Mio-t-CO2-Äquivalent auf 35 Mio-t-CO2 zu regulieren, wie beispielweise durch die Regulierung der in Verkehr gebrachten Mengen sowie der Begrenzung der am Markt verfügbaren Mengen, und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern.

2. Wer ist von der F-Gase Verordnung betroffen?

Die neuen Bestimmungen der F-Gase Verordnung betreffen alle Unternehmen, die Kühl-, Klimaanlagen und Wärmepumpen nutzen. Besonders betroffen sind Einzelhandel, Gastronomie, Industrie und Landwirtschaft. Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und einem GWP von 2.500 oder höher in Kälteanlagen ab 40 Tonnen CO2-Äquivalent werden verboten – das betrifft vor allem gängige Kältemittel wie R404A und R422D. Eine gute Alternative könnte ein CO2-Kälteanlage für Sie sein.

Service & Reparaturen von Kälteanlagen nach der neuen F-Gase Verordnung

Bestehende Anlagen dürfen bis Ende 2029 mit aufbereitetem und recyceltem Kältemittel nachgefüllt werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen sowie klarer Kennzeichnung. Trotz Übergangsfristen ist es ratsam für Unternehmen frühzeitig anzufangen sich an die neue Regelung anzupassen.

Sie wollen sich rechtzeitig auf die F-Gase Verordnung vorbereiten?

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3. Die 3 Schritte der F-Gas Verordnung

  1. Stufenweise Reduzierung der Emissionen: Die F-Gas Verordnung sieht vor, dass die Emissionen der fluorierten Treibhausgasen in den nächsten Jahren schrittweise reduziert werden. Dies geschieht durch Quotensysteme und Verringerung der verfügbaren Mengen an F-Gasen auf dem Markt.
  2. Einführung von Dichtheitskontrollen und Zertifizierungen: Um sicherzustellen, dass Kälte- und Klimaanlagen ordnungsgemäß gewartet und betrieben werden, müssen Betreiber regelmäßige Dichtheitskontrollen durchführen lassen und zertifizierte Fachkräfte beauftragen.
  3. Verbot von bestimmten Anwendungen: Die Verordnung verbietet die Verwendung von F-Gasen in bestimmten Anwendungen, wo umweltfreundlichere Alternativen verfügbar sind, um die Emissionen zu reduzieren.

Die Phase Down Regelung: Die Phase Down Regelung ist ein zentraler Bestandteil der F-Gas Verordnung. Sie legt fest, dass die Menge an verfügbaren F-Gasen auf dem europäischen Markt in den kommenden Jahren stufenweise reduziert wird. Damit sollen die Treibhausgasemissionen verringert und die Umweltauswirkungen minimiert werden.

Übersichtstabelle Phase Down zur F-Gase VO

Erläuterung des GWP-Werts: Der GWP (Global Warming Potential) Wert gibt an, wie stark ein Treibhausgas im Vergleich zu CO2 zur Erderwärmung beiträgt. Je höher der GWP-Wert, desto klimaschädlicher ist das Gas. Dieser Wert ist entscheidend bei der Auswahl von Kältemitteln für Klima- und Kälteanlagen, da umweltfreundlichere Alternativen mit niedrigerem GWP bevorzugt werden sollten.

Was beinhaltet das Verwendungs- und Inverkehrbringen Verbot: Die F-Gas Verordnung verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter F-Gase in bestimmten Anwendungen, in denen umweltfreundlichere Alternativen verfügbar sind. Diese Maßnahme soll den Einsatz klimaschädlicher Gase reduzieren und den Übergang zu umweltverträglicheren Technologien fördern.

Regelungen die auf Sie zukommen: Die F-Gas Verordnung enthält eine Vielzahl von Regelungen, die Hersteller, Betreiber und Fachkräfte im Bereich Kälte- und Klimatechnik befolgen müssen. Dazu gehören unter anderem Vorschriften zur Emissionsminderung, zur Durchführung von Dichtheitskontrollen und zur Zertifizierung von Fachkräften. Diese Regelungen sind entscheidend, um die Ziele der Verordnung zu erreichen und die Umweltauswirkungen von F-Gasen zu reduzieren. Mehr dazu finden Sie im Absatz: Hinweis zur Dokumentationspflicht und der Dichtigkeitskontrollen in diesem Artikel.

Übersicht der Phasen der F-Gase Verordnung

Die Einhaltung der F-Gase Verordnung kann für Unternehmen zunächst eine Herausforderung darstellen. Es erfordert möglicherweise einen hohen Investitionsaufwand.

Wo Schatten ist, da ist auch Licht – die F-Gase Verordnung bietet auch Chancen für Ihr Unternehmen. Indem Sie auf umweltfreundlichere Alternativen zu F-Gasen umsteigen, können Sie Ihre ökologische Bilanz und die Arbeitsumgebung Ihrer Mitarbeiter verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

4.Welche Kältemittel sind nach Inkrafttreten der Verordnung noch einsetzbar?

Als Ihr Experte für Kälte- und Klimaanlageninstallationen möchten wir Ihnen gerne einen tieferen Einblick in die F-Gase-Verordnung geben. Diese Regelung betrifft vor allem, wie oben im Artikel schon erwähnt vor allem, fluorierte Treibhausgase wie HFKW (Fluorkohlenwasserstoffe), PFKW (Perfluorkohlenwasserstoffe) und SF6 (Schwefelhexafluorid).

Erfreulich ist, es wird kein Verbot von jetzt auf gleich geben. Ziel ist eine schrittweise Reduktion der zulässigen Mengen und dem Einbau neuer Anlagen mit den enthaltenen Kältemitteln für die Jahre 2024 bis 2030

Die gute Nachricht ist, dass es auch umweltfreundlichere Alternativen gibt, die nach der Verordnung eingesetzt werden können. Die schlechte Nachricht bzw. die schlechten Nachrichten sind:

  • aktuell wird lediglich R404A aufgearbeitet bzw. recycelt
  • Infrastruktur für Recycling von andere Kältemittel nicht vorhanden
  • Einige Kältemittel stehen unter Patentschutz

Seien Sie immer auf dem Laufenden über neue Richtlinien und Best Practices zur F-Gase-Verordnung.

Komplexität der F-Gase Verordnung: Eine detaillierte Betrachtung der Beschränkungen

Die Umsetzung der F-Gase Verordnung gestaltet sich keineswegs simpel. Ein entscheidender Faktor hierbei ist das Treibhauspotenzial (GWP). Doch es existieren weitere Parameter, die das Ganze äußerst kompliziert machen.

 

Beispiel 1. ab 01.01.2025

Ab diesem Datum sind Service und Instandhaltung von Klimaanlagen, Wärmepumpen, mobilen und ortsfesten Kälteanlagen mit einem GWP über 2500 eingeschränkt (Ausnahme: bis -50°C). Bis 2030 ist nur recyceltes Kältemittel gestattet.

Diese Regelung betrifft vorwiegend R404A und R422D, da sie als einzige diese spezifische Schwelle überschreiten.

Beispiel 2. ab 01.01.2032

Ab diesem Stichtag greift ein Verbot für den Service und das Instandhalten ortsfester Kälteanlagen mit einem GWP von 750 oder mehr. Dies gilt ausschließlich für Kälteanlagen (Kühlräume), nicht jedoch für Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Unser Kollege wie er die F-Gase ermittelt

Alle anderen Beschränkungen beziehen sich auf die Einführung neuer Anlagen. Ab dem 01.01.2028 dürfen beispielsweise Splitgeräte (Klimageräte) mit einer Leistung unter 12 kW keine F-Gase mehr enthalten, unabhängig von deren GWP.

Die Kurzfassung:

– Ab 2025 GWP < 750

– Ab 2029 GWP < 150

– Ab 2035 keine F-Gase

Diese Entwicklungen führen dazu, dass die aktuellen Kältemittel für Hersteller und Lieferanten an Attraktivität einbüßen. Neue Anlagen müssen konzipiert werden, um mit den alten Gasen nicht mehr kompatibel zu sein.

Hinzu kommt, dass die strengen Quotenreduzierungen bewirken, dass Gase mit niedrigerem GWP im Handel interessanter werden, da dort tendenziell größere Mengen abgesetzt werden können.

Die Preise werden folglich erheblich steigen.

In dieser Hinsicht gehen wir bereits dazu über, Anlagen zu installieren, die gänzlich auf F-Gase verzichten und stattdessen auf natürliche Kältemittel wie Propan, CO² und Ammoniak setzen.

💜 Mehr zum Thema Kältemittel Phase Down oder Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlage) finden Sie auf der verlinkten Seite.

… um mit uns über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.

5. Wie könnte der Verbotsprozess derzeit aussehen – Beschränkung des Inverkehrbringens

Wenn die F-Gase Verordnung in Kraft tritt, wird es für Unternehmen, die Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen betreiben, nicht mehr möglich sein, bestimmte F-Gase zu verwenden.

Aus markttechnischer Sicht wird es zudem zu einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen und die Preise der verfügbaren Kältemittel werden sich drastisch erhöhen.

Inverkehrbringen von Splitklimaanlagen < 12kW
Inverkehrbringen - Split Klimaanlage > 12 kW
Inverkehrbringen - Chiller/Kaltwassersätze
Inverkehrbringen - Kälteanlagen

Als Unternehmen sollten Sie daher schon jetzt alternative Möglichkeiten zur Kühlung oder Heizung Ihrer Räumlichkeiten prüfen und sich über mögliche Förderungen informieren. Der Umstieg auf klimafreundlichere Technologien kann zwar zunächst etwas teurer sein, langfristig ist er aber nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Es ist wichtig, dass Sie die Auswirkungen der F-Gase Verordnung auf Ihr Unternehmen im Blick behalten und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Je früher Sie sich vorbereiten, desto besser können Sie auf die neuen Vorgaben reagieren und langfristig von einer umweltfreundlicheren Technologie profitieren.

6. Kälteanlagenbetreiber aufgepasst: Diese Pflichten dürfen Sie nicht ignorieren!

Seit dem 1. Januar 2015 hat die Verordnung (EU) 517/2014 eine neue Methode für die Häufigkeit von Dichtheitstests eingeführt. Jetzt wird die Frequenz nicht mehr auf Basis der Kältemittel-Füllmenge bestimmt, sondern auf dem CO₂-Äquivalent der Anlage, also ihrem Treibhauspotenzial. Dazu wird das Füllgewicht mit dem GWP-Wert des Kältemittels multipliziert.

Hinweis zur Dichtigkeitskontrollen

Der Betreiber der Anlage ist nun verantwortlich für die richtige Berechnung und Anpassung des Turnus für die Dichtheitskontrollen. Zudem sind folgende Anforderungen umzusetzen:

  1. Gemäß der F-Gase-Verordnung muss der Betreiber von Anlagen, die einer Dichtheitskontrolle unterliegen, die durchgeführten Kontrollen von einem zertifizierten Unternehmen dokumentieren lassen.

Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

  1. Diese Aufzeichnungen sind für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungen sind unerlässlich für Einrichtungen, die einer Dichtheitskontrolle unterliegen und enthalten Angaben zu Menge und Art der F-Gase sowie zu allen hinzugefügten Mengen, z.B. bei Installation, Instandhaltung, Wartung oder im Falle einer Leckage.
  2. Ebenfalls sind der Name und die Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage sowie alle entnommenen und zurückgewonnenen Mengen aufzuzeichnen.
  3. Das Unternehmen, das die Arbeiten an der Anlage durchgeführt hat, ist zu nennen.
  4. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung, einschließlich der Nachprüfung, sind ebenfalls aufzuführen.
  5. Im Falle einer Stilllegung der Anlage müssen Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase dokumentiert werden.

Maßnahmen zur Rückgewinnung definieren

Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen/Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, müssen sicherstellen, dass diese Gase von zertifizierten Unternehmen zurückgewonnen werden, um Recycling, Aufbereitung oder Zerstörung zu ermöglichen. Dies gilt sowohl vor der Entsorgung als auch während der Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten.

7. Prozess – Was ist jetzt durch Sie als Betreiber von Kälteanlagen zu tun

Erste Schritte zur Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen jetzt einen Plan erarbeiten, um den Anforderungen der F-Gase Verordnung gerecht zu werden. Erste Schritte sollten deshalb sein:

  1. Kontaktaufnahme mit einem zertifizierten Kälte Klima Fachbetrieb
  2. Bestandsaufnahme und Beurteilung Ihres F-Gase Gerätes: Unternehmen sollten den Ist-Zustand ihrer Anlagen und den Grad der notwendigen Maßnahmen bestimmen, um die finanziellen Auswirkungen zu reduzieren.
  3. Gemeinsame Suche nach technisch und ökonomisch sinnvollen Alternativen: Es gibt wie oben bereits erwähnt grundsätzlich nur zwei Optionen:
  • Umrüstung auf ein umweltfreundlicheres Kältemittel oder
  • tauschen der kompletten Anlage.

Es ist wichtig, dass Sie genau recherchieren und prüfen, welche Lösung für ihr spezielles Anwendungsfeld am besten geeignet ist. Wir helfen Ihnen dabei sehr gerne.

  1. Investition in die Umrüstung oder den Neubau Ihrer Anlage. Gegebenenfalls stehen je Bundesland verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Fazit: F-Gase Verordnung bietet Herausforderung für Ihr Unternehmen

Unternehmen müssen jetzt handeln, um sich auf die F-Gase Verordnung vorzubereiten, denn egal in welcher Form sie dieses Jahr verabschiedet wird. Es wird zu erheblichen Einschränkungen kommen. Sowohl am Verfügbarkeitsmarkt als auch bei den Vorgaben beim Tausch der Kältemittel.

In jedem Fall sollten Unternehmen externe Beratung in Betracht ziehen, um den bestmöglichen Weg zur Einhaltung der F-Gas-Verordnung zu finden. Durch professionelle Hilfe suchen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen alle notwendigen Schritte unternimmt und die richtige Technik verwendet wird.

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