F-Gase Verordnung aktuell

Pflichten, Fristen und Umsetzung für Betreiber & Kältetechnik

Die neue F-Gase-Verordnung stellt Betreiber von Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kälteanlagen vor deutlich verschärfte Anforderungen. Ziel der Regulierung ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen und fluorierten Stoffen nachhaltig zu reduzieren. Bereits seit 2024 gelten erste Einschränkungen von F-Gas, weitere Verschärfungen treten 2026 in Kraft. Damit wird der Umgang mit fluorierten Stoffen und Gasen für viele Betreiber zu einem zentralen Handlungsfeld.

Im Fokus der Verordnung stehen insbesondere fluorierten Kältemittel, deren Einsatz aufgrund ihres Beitrags zu Treibhausgasen zunehmend eingeschränkt wird. Für Betreiber von Klimaanlagen und Wärmepumpen bedeutet das, dass Wartung, Betrieb und langfristige Planung neu bewertet werden müssen. Die neue F-Gas-Verordnung sieht hierfür klare Verbote und einzelne Verbot-Regelungen vor, die schrittweise greifen und sich je nach Anlagentyp unterscheiden.

Bereits ab 2024 betreffen die Regelungen zahlreiche Anwendungen mit Gasen, weitere Verbote folgen ab 2026. Besonders bei Wärmepumpen und Klimaanlagen ist frühzeitig zu prüfen, ob eingesetzte fluorierten Stoffe künftig noch zulässig sind. Die Wartung bestehender Anlagen gewinnt dadurch an Bedeutung, da Verstöße gegen ein Verbot oder mehrere Verbote nicht nur technische, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben können.

Die neue Rechtslage zielt darauf ab, Emissionen von Treibhausgasen dauerhaft zu senken und den Einsatz fluorierte Stoffe in Gasen systematisch zurückzuführen. Für Betreiber ist es daher entscheidend, sich frühzeitig mit den Anforderungen aus 2024 und 2026 auseinanderzusetzen und die Wartung sowie den Betrieb von Wärmepumpen und Klimaanlagen entsprechend anzupassen.

 

Für Betreiber ist dabei entscheidend, dass sich die Pflichten aus der F-Gase-Verordnung nicht pauschal, sondern abhängig von mehreren Faktoren ergeben. Maßgeblich sind unter anderem:

  • das eingesetzte Kältemittel,
  • dessen GWP-Wert,
  • die Füllmenge der Anlage
  • sowie das daraus resultierende CO₂-Äquivalent.

Diese Parameter bestimmen, ob eine Anlage unter die Dokumentations- und Dichtheitsprüfungspflichten fällt, in welchen Intervallen Prüfungen erforderlich sind und ob ein Austausch oder eine Umrüstung perspektivisch notwendig wird. Verstöße gegen die Vorgaben können zu Bußgeldern, behördlichen Auflagen oder im Extremfall zur Stilllegung von Anlagen führen – häufig auch dann, wenn Betreiber sich der Pflicht nicht bewusst waren.

Auf dieser Seite erhalten Sie eine praxisnahe, verständliche Übersicht zur F-Gase-Verordnung. Sie erfahren,

  • welche Anforderungen aktuell gelten,
  • welche Änderungen relevant sind,
  • und wie Sie schnell prüfen können, ob Ihre Anlagen betroffen sind.

Der Fokus liegt dabei nicht auf juristischen Detailformulierungen, sondern auf der konkreten Umsetzung in der betrieblichen Praxis – speziell für Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.

Übersicht der Phasen der F-Gase Verordnung

Was bedeutet die F-Gase-Verordnung für Sie konkret?

Die F-Gase-Verordnung regelt den Umgang mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen, insbesondere teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), die als Kältemittel in Kälte-, Klima- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eingesetzt werden. Weil diese Stoffe ein hohes Global Warming Potential (GWP) besitzen, werden sie EU-weit schrittweise reduziert („Phase-Down“) und unterliegen ab 2024 sowie mit weiteren Verschärfungen ab 2026 zunehmenden Einschränkungen, Verboten und einzelnen Verbot-Regelungen. Für Betreiber bedeutet dies, dass der Einsatz von Kältemitteln in entsprechenden Gasen sowie der Betrieb und die Wartung von Anlagen mit fluorierten Stoffen im Kontext der neuen Vorgaben sorgfältig geprüft werden müssen, um Emissionen von Treibhausgasen wirksam zu begrenzen.

Für Sie als Betreiber bedeutet das vor allem:

  • strengere Anforderungen an Kältemittel (Zulässigkeit und Zukunftsfähigkeit prüfen)
  • verbindliche Dichtheitsprüfungen (abhängig vom CO₂-Äquivalent)
  • Dokumentations- und Nachweispflichten (Prüfungen, Wartung, relevante Anlagendaten)

mögliche Bußgelder bei Verstößen (auch bei Unkenntnis)

Welche Pflichten konkret greifen, hängt nicht pauschal von Branche oder Unternehmensgröße ab, sondern von Kältemittel, Füllmenge und GWP-Wert – daraus ergibt sich das CO₂-Äquivalent. Dieses entscheidet, ob Ihre Anlage prüfpflichtig ist, welche Intervalle gelten und ob perspektivisch Anpassungen (z. B. durch Verbote/Restriktionen) erforderlich werden.

F-Gase-Pflichten jetzt prüfen

Welche Unternehmen und Anlagen sind betroffen?

Inverkehrbringen von Splitklimaanlagen < 12kW
Inverkehrbringen - Split Klimaanlage > 12 kW
Inverkehrbringen - Chiller/Kaltwassersätze
Inverkehrbringen - Kälteanlagen

Von der F-Gase-Verordnung sind Betreiber bestimmter Anlagen betroffen, in denen fluorierte Treibhausgase als Kältemittel eingesetzt werden. Entscheidend ist dabei nicht die Unternehmensgröße oder Branche, sondern die Art der Anlage sowie deren technische Kenndaten.

Betroffen sind insbesondere Betreiber von:

  • ortsfesten Kälteanlagen,
  • Klimaanlagen,
  • Wärmepumpen,

sowie weiteren gewerblich oder industriell genutzten Kältesystemen.

Ob eine Anlage unter Prüf-, Dokumentations- oder weitere Betreiberpflichten fällt, hängt vor allem ab von:

  • dem eingesetzten Kältemittel,
  • dessen Global Warming Potential (GWP),
  • der Füllmenge,

und dem daraus berechneten CO₂-Äquivalent.

Mobile Anwendungen wie Kühlfahrzeuge, Kühlanhänger oder Container unterliegen teilweise ebenfalls Regelungen, stehen hier jedoch nicht im Fokus.

Vertiefende Infos finden Sie hier:

F-Gase-Verordnung 2026 / 2027 – diese Pflichten gelten jetzt

Mit den weiteren Verschärfungen der F-Gase-Verordnung ab 2026 und 2027 werden die Anforderungen an Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nochmals erhöht. Ziel ist es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase weiter zu reduzieren und den Einsatz besonders klimaschädlicher Kältemittel schrittweise zu beenden.

Übersichtstabelle Phase Down zur F-Gase VO

Für Betreiber bedeutet das:
Die Bewertung bestehender Anlagen wird künftig noch wichtiger, da Kältemittel, die heute zulässig sind, perspektivisch eingeschränkt oder verboten sein können.

 

Übersicht der wichtigsten Pflichten und Fristen bei dem F-Gas gebrauch

Zeitraum Regelung Bedeutung für Betreiber
ab 2024 Weitere Absenkung der Phase-Down-Mengen Einschränkungen bei verfügbaren F-Gasen
ab 2025 Verbot bestimmter F-Gase in Neuanlagen Umrüstung oder alternative Kältemittel prüfen
ab 2026 / 2027 Weitere Verschärfung der Vorgaben Höhere Anforderungen an Betrieb und Planung
laufend Dichtheitsprüfungen & Dokumentation Pflicht abhängig vom CO₂-Äquivalent

 

Diese Regelungen zeigen:
Die F-Gase-Verordnung ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein fortlaufender Prozess, der bestehende Anlagen ebenso betrifft wie zukünftige Investitionen.

Vertiefende Infos finden Sie hier:

Sie sind unsicher, ob Ihre Anlage betroffen ist oder welche Maßnahmen notwendig sind?

Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung

Service & Reparaturen von Kälteanlagen nach der neuen F-Gase Verordnung

 

Die Dichtheitsprüfung ist eine zentrale Betreiberpflicht im Rahmen der F-Gase-Verordnung. Sie dient dazu, Leckagen frühzeitig zu erkennen und die Emissionen fluorierter Treibhausgasen zu reduzieren. Insbesondere bei Klimaanlagen und Wärmepumpen, in denen Kältemittel in entsprechenden Gasen eingesetzt werden, ist diese Maßnahme ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen. Ob und wie häufig eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom CO₂-Äquivalent der jeweiligen Anlage ab und gewinnt vor dem Hintergrund der neuen Regelungen ab 2024 und 2026 weiter an Bedeutung.

Für Betreiber bedeutet das:
• Dichtheitsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und Teil der laufenden Wartung,
• sie müssen fristgerecht und durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden,
• und die Ergebnisse sind vollständig zu dokumentieren, um Verbote oder ein mögliches Verbot des Anlagenbetriebs zu vermeiden.

Unterlassene oder fehlerhafte Dichtheitsprüfungen gelten als Verstoß gegen die F-Gase-Verordnung und können zu Bußgeldern oder behördlichen Auflagen führen. In der Praxis entstehen viele Verstöße aus Unsicherheit darüber, ob eine Anlage prüfpflichtig ist, welche Intervalle gelten und wie sich die Vorgaben für Klimaanlagen und Wärmepumpen konkret unterscheiden.

Vertiefende Infos finden Sie hier:
Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung

Ob und in welchen Intervallen eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist, lässt sich nur auf Basis des CO₂-Äquivalents eindeutig bestimmen. Eine fundierte Berechnung ist daher der entscheidende nächste Schritt, um den Betrieb von Anlagen mit fluorierten Kältemitteln rechtssicher auszurichten und Emissionen von Treibhausgasen dauerhaft zu reduzieren.

CO₂-Äquivalent berechnen – bin ich betroffen?

Ob eine Anlage unter die Pflichten der F-Gase-Verordnung fällt, lässt sich nur anhand des CO₂-Äquivalents eindeutig bestimmen. Dieses ergibt sich aus der Füllmenge und dem Global Warming Potential (GWP) des eingesetzten Kältemittels. Je höher das CO₂-Äquivalent, desto eher greifen Pflichten wie Dichtheitsprüfung, Dokumentation und weitere Betreiberanforderungen.

In der Praxis ist diese Bewertung für viele Betreiber nicht eindeutig, da zwar das Kältemittel bekannt ist (z. B. HFKW wie R410A), die rechtlichen Konsequenzen jedoch häufig unklar bleiben. Genau hier setzt die CO₂-Berechnung an.

Mit dem auf dieser Seite integrierten F-Gase-Konfigurator können Sie schnell und unverbindlich prüfen,

  • ob Ihre Anlage betroffen ist,
  • ob Prüf- und Dokumentationspflichten bestehen,
  • und ob sich aus aktuellen oder kommenden Regelungen ein Handlungsbedarf ergibt.

Der Konfigurator bietet eine erste, fundierte Orientierung und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Vertiefende Infos finden Sie hier:

Konsequenzen bei Verstößen gegen die F-Gase-Verordnung

Die Einhaltung der F-Gase-Verordnung ist für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen keine freiwillige Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Verstöße gegen die Vorgaben im Umgang mit fluorierten Stoffen und Gasen können daher rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen – unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder aus Unkenntnis erfolgen. Dies betrifft insbesondere Anlagen, in denen fluorierte Kältemittel eingesetzt werden und Emissionen von Treibhausgasen entstehen können.

Mögliche Folgen bei Verstößen
Je nach Art und Umfang des Verstoßes können unter anderem folgende Maßnahmen greifen:

  • Bußgelder
    Verstöße gegen Betreiberpflichten wie unterlassene Dichtheitsprüfungen, fehlende Dokumentation oder den Einsatz unzulässiger Kältemittel können mit Bußgeldern geahndet werden. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen ein geltendes Verbot oder mehrere Verbote, die im Zuge der neuen Regelungen ab 2024 und 2026 eingeführt wurden.
  • Behördliche Auflagen
    Behörden können zusätzliche Prüfungen, Nachrüstungen oder organisatorische Maßnahmen anordnen, um die Einhaltung der F-Gase-Verordnung sicherzustellen. Auch Anforderungen an Wartung und Nachweisführung können dabei verschärft werden.
  • Stilllegung von Anlagen
    In schwerwiegenden Fällen oder bei fortgesetzten Verstößen kann der Betrieb einzelner Klimaanlagen oder Wärmepumpen untersagt werden, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Haftungsrisiken für Betreiber
    Kommt es infolge von Verstößen zu Umweltschäden oder Betriebsstörungen, können sich weitergehende Haftungsfragen ergeben – insbesondere bei unzureichender Dokumentation, fehlender Wartung oder unvollständiger Nachweisführung im Umgang mit fluorierten Stoffen.

Warum Verstöße in der Praxis häufig unbewusst entstehen

In der Praxis entstehen viele Verstöße nicht aus Vorsatz, sondern aus fehlender oder unvollständiger Bewertung der eigenen Anlagen. Häufige Ursachen sind:
• unklare Kenntnis über das CO₂-Äquivalent einer Anlage,
• fehlerhafte Einschätzung der Prüfpflichten und Prüfintervalle,
• unvollständige oder nicht aktuelle Dokumentation,
• Änderungen an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln, die nicht neu bewertet wurden.

Gerade bei mehreren Anlagen oder komplexen Systemen mit Klimaanlagen und Wärmepumpen ist es für Betreiber schwierig, den Überblick dauerhaft zu behalten. Ohne klare Struktur und regelmäßige Überprüfung entstehen so schnell rechtliche Risiken im Umgang mit Gasen und Treibhausgasen.

Verantwortung und Handlungssicherheit für Betreiber

Für Betreiber bedeutet das:
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt, die relevanten Kennwerte korrekt ermittelt und die Pflichten systematisch umsetzt, reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern schafft auch Planungs- und Betriebssicherheit. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen, Verbote und möglichen Verbot-Regelungen.

Eine frühzeitige und nachvollziehbare Bewertung der Anlagen ist daher der wirksamste Weg, um unbewusste Verstöße zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu bleiben. Gerade bei Unklarheiten zum CO₂-Äquivalent, zur Wartung oder zu Prüfintervallen entstehen Verstöße häufig unbewusst.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

Wenn der Konfigurator zeigt, dass Ihre Anlage ein relevantes CO₂-Äquivalent erreicht, empfiehlt sich der nächste Schritt: die Pflichten in Ihrem konkreten Betrieb sauber einzuordnen. Dazu gehören insbesondere die korrekten Prüfintervalle, die vollständige Dokumentation sowie eine Bewertung, ob perspektivisch Anpassungen am Kältemittel, an der Wartung oder an der Anlage erforderlich werden – insbesondere im Hinblick auf 2024, 2026 und den Umgang mit fluorierten Stoffen.

Wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen

Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung erfordert nicht nur rechtliches Verständnis, sondern vor allem technische Erfahrung und praxisnahe Lösungen. Genau hier unterstützen wir Sie.

Roter Kältetechnik begleitet seit über 50 Jahren Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bei Planung, Betrieb und Weiterentwicklung ihrer Systeme. Unser Team besteht aus ausgebildeten Mechatronikern für Kälte- und Klimatechnik, Lüftungsmonteuren und erfahrenen Fachkräften, die die gesetzlichen Anforderungen ebenso kennen wie die technischen Herausforderungen im laufenden Betrieb.

… um mit uns über Ihre Möglichkeiten zu sprechen.

Unsere Unterstützung im Bereich F-Gase für Sie im Überblick

Wir helfen Ihnen dabei, die Anforderungen der F-Gase-Verordnung sachlich, effizient und rechtssicher umzusetzen:

  • Prüfung und Einordnung Ihrer Anlagen
    Bewertung Ihrer Anlagen auf Basis von Kältemittel, Füllmenge, GWP-Wert und CO₂-Äquivalent.
  • Beratung zu Betreiberpflichten und Fristen
    Klare Einordnung, welche Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten für Ihre Anlagen gelten.
  • Unterstützung bei Dichtheitsprüfungen und Dokumentation
    Fachgerechte Durchführung und nachvollziehbare Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  • Praxisnahe Begleitung bei Anpassungen und Umrüstungen
    Unterstützung bei notwendigen Änderungen, z. B. durch Kältemittelbeschränkungen oder Phase-Down-Regelungen.

Ihr Vorteil als Betreiber

Sie erhalten keine theoretischen Ausführungen, sondern eine praxisorientierte Begleitung, die sich an Ihren tatsächlichen Anlagen und betrieblichen Abläufen orientiert. So schaffen Sie Rechtssicherheit, vermeiden unnötige Risiken und behalten langfristig die Kontrolle über Ihre Anlagen.

F-Gase-Verordnung rechtssicher umsetzen

FAQ Häufige Fragen zur F-Gase-Verordnung

 

Was sind F-Gase?

F-Gase sind sogenannte fluorierte Treibhausgase, die unter anderem als Kältemittel in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW).
Sie besitzen ein sehr hohes Global Warming Potential (GWP) und tragen bei Freisetzung erheblich zur Erderwärmung bei. Aus diesem Grund unterliegen sie auf EU-Ebene strengen gesetzlichen Regelungen.

Übersicht der Phasen der F-Gase Verordnung

Welche Kältemittel sind von der F-Gase-Verordnung betroffen?

Betroffen sind vor allem Kältemittel mit einem hohen GWP-Wert, darunter viele HFKW wie beispielsweise R410A.
Die F-Gase-Verordnung sieht vor, diese Stoffe schrittweise zu reduzieren und ihren Einsatz – insbesondere bei Neuanlagen – zunehmend einzuschränken oder zu verbieten.

Welche Kältemittel zulässig sind, hängt vom jeweiligen Anwendungsbereich, vom Zeitpunkt (Neuanlage oder Bestand) und von den aktuell geltenden Grenzwerten ab

Gilt die F-Gase-Verordnung auch für bestehende Anlagen?

Ja. Die F-Gase-Verordnung gilt nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für bestehende Anlagen.
Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig zu bewerten, insbesondere im Hinblick auf:

  • Dichtheitsprüfungen
  • Dokumentations- und Nachweispflichten
  • Einhaltung der gesetzlichen Betriebsanforderungen

Auch wenn eine Anlage technisch einwandfrei funktioniert, kann sie dennoch nicht regelkonform betrieben werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

 

Was ändert sich durch die F-Gase-Verordnung ab 2026 / 2027?

Ab 2026 und 2027 werden die Vorgaben der F-Gase-Verordnung weiter verschärft. Dazu gehören:

  • eine weitere Reduktion der verfügbaren F-Gase (Phase-Down),
  • zusätzliche Einschränkungen für Kältemittel mit hohem GWP,
  • steigende Anforderungen an Betrieb, Planung und Dokumentation von Anlagen.

Für Betreiber bedeutet das, dass Anlagen, die heute noch zulässig sind, künftig erneut bewertet werden müssen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Anlagen schafft Planungssicherheit und reduziert spätere Risiken.

 

Wie kann ich prüfen, ob meine Anlage unter die F-Gase-Pflichten fällt?

Ob eine Anlage unter die Pflichten der F-Gase-Verordnung fällt, hängt vom CO₂-Äquivalent ab. Dieses ergibt sich aus der Füllmenge und dem GWP-Wert des eingesetzten Kältemittels.

Mit dem auf dieser Seite integrierten F-Gase-Konfigurator können Sie schnell und unverbindlich prüfen, ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Pflichten grundsätzlich bestehen.
Bei mehreren oder komplexen Anlagen empfiehlt sich zusätzlich eine fachliche Einordnung.

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