Was sind F-Gase?

F-Gase – unsichtbare fluorierte Treibhausgase

F-Gase, wie Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), sind fluorierte Stoffe, die unter anderem als Kältemittel in verschiedenen Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz kommen. In den vergangenen Jahren sind im Zuge des Umwelt- und Klimaschutzes jedoch immer mehr Auflagen und Richtlinien erlassen worden, die die Verwendung von F-Gasen streng regulieren.

Kälte Klima Anlage

Doch warum sind F-Gase so schädlich und was müssen Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen beachten?

F Gase weisen ein hohes global warming potential (GWP) auf, was bedeutet, dass sie bei der Freisetzung in die Atmosphäre wesentlich stärker zur Erderwärmung beitragen als CO₂. Sobald fluorierte Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, stören diese die Wärmeabstrahlung der Erde und tragen so zum Treibhauseffekt bei. Aufgrund der Auswirkungen auf die globale Erwärmung gelten in der EU strenge Vorschriften, die den Einsatz von F-Gasen regulieren. Insbesondere mit der neuen EU-Verordnung 2024/573 wurden die Vorschriften nochmals verschärft. Diese legt klare GWP-Grenzen für verschiedene Gerätearten und Zeiträume fest.

Die Verwendung fluorierter Stoffe (F-Gas) ist…

  • …seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006,
  • …seit 2015 in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
  • …und seit dem 11. März 2024 in der neuen Verordnung (EU) 2024/573
  • …sowie in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt.

Neu ist vornehmlich, dass die Verordnung sofort in allen EU-Mitgliedstaaten gilt und keine Umsetzung ins nationale Recht erforderlich ist.

Was gilt nun konkret?

Ab 2025 bis 2035 gelten folgende GWP-Grenzwerte für Neuanlagen:

  • Monosplit-Klimaanlagen (≤ 3 kg): GWP < 750 (ab 2025)
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen ≤ 12 kW: GWP < 150 (ab dem Jahr 2027)
  • Luft/Luft-Wärmepumpen ≤ 12 kW: GWP < 150 (ab 2029)
  • Geräte > 12 kW: GWP < 750 bzw. < 150 bis spätestens 2033
  • Chiller (Kaltwassersätze): Keine F-Gase mehr ab 2032

Für Service und Wartung gelten ebenfalls neue Vorgaben:

  • Kälteanlagen: GWP < 2500 bei neuem Kältemittel ab 2025
  • Wärmepumpen/Klimageräte: GWP < 2500 ab 2026
  • Recyceltes Kältemittel darf weiterhin verwendet werden, ohne GWP-Grenze – allerdings begrenzt verfügbar.

Bei der Wartung dürfen nur bestimmte Kältemittel eingesetzt werden – am besten ein wiederaufbereitetes Kältemittel oder ein Stoff mit niedrigerem GWP Wert. Wichtig ist auch, dass bei der Wartung bestehender Anlagen keine neuen F-Gase mit hohem GWP-Wert nachgefüllt werden dürfen, wenn dies durch ein Verbot geregelt ist.

Was bedeutet das für Betreiber?

Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen regelmäßigen Dichtigkeitskontrollen unterzogen werden – auch bei Verwendung von HFOs. Die Intervalle hängen vom Füllgewicht bzw. CO₂-Äquivalent ab. Ab einer Füllmenge von 1 kg HFO-Kältemittel sind z. B. halbjährliche Kontrollen verpflichtend.

Zertifizierung und Schulung

Bestehende Zertifikate behalten ihre Gültigkeit, müssen jedoch bis spätestens März 2029 erneuert werden. Neue Zertifikate sind alle 7 Jahre zu aktualisieren. Neu ist zudem die verpflichtende Schulung im Umgang mit natürlichen Kältemitteln (z. B. R290, CO₂) und HFOs.

Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage den aktuellen Anforderungen entspricht und gleichzeitig zur Verringerung des CO₂-Ausstoßes beiträgt?

Indem Sie sich frühzeitig informieren und Ihre Systeme an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Moderne Low-GWP- und natürliche Kältemittel wie R290 (Propan) oder R744 (CO₂) bieten eine zukunftssichere Alternative und können die Effizienz Ihrer Anlagen steigern. Mit uns als Partner sind Sie bestens gerüstet, um alle Betreiberpflichten zu erfüllen und Ihre Anlagen zukunftssicher zu machen.

Unser Tipp: Veraltete Kältemittel (z. B. mit GWP > 2500) dürfen in vielen Fällen bald nicht mehr verwendet werden – handeln Sie rechtzeitig!

Lassen Sie nicht zu, dass veraltete Kältemittel Ihre Anlagen ausbremsen und Ihre Betriebskosten in die Höhe treiben! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlagen F-Gase-konform umrüsten können. Gemeinsam gestalten wir eine klimafreundliche und effiziente Zukunft.

Treibhausgase, Chemikalien, Klimaschutzverordnung: Welche internationalen Regelungen gibt es zur Reduzierung der Emissionen fluorierter Treibhausgase?

F-Gase enthalten Stoffe, die eine starke Auswirkung auf den Klimaschutz haben. Daher gibt es auf europäischer Ebene und international durch das Montrealer Protokoll und das Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen strenge Vorschriften zur Reduzierung bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien) in die Atmosphäre. Die EU gibt unter anderem das Verbot sowie die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der EU-Verordnung 2024/573 (Gas-Verordnung fluorierte Treibhausgase) vor. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Nutzung von F-Gasen zu regulieren und zu verhindern, dass zukünftig weitere unerwünschte Nebenprodukte freigesetzt werden, die bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe entstehen.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die Gase Verordnung (seit Januar 2015) sind zentrale Regelwerke auf europäischer Ebene, die den Einsatz von F-Gasen regulieren.

  • Die EU-Verordnung enthält zahlreiche Vorschriften, um die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren. Teil der F-Gas-Verordnung sind darüber hinaus auch eine Vielzahl von technischen Maßnahmen, um die Umweltauswirkungen zum Schutz des Klimas weiter zu minimieren.
  • Das Ziel weltweit und das Hauptziel der Chemikalien-Klimaschutzverordnung sind es, die Emissionen fluorierter Treibhausgase durch strenge Regelungen zu senken. Die Verordnung beinhaltet Vorgaben zur Reduktion der Emissionen.

Beachten Sie: Auf EU-Ebene ist die neue Verordnung 2024/573 nun maßgeblich. Sie ergänzt internationale Abkommen wie das Montrealer und Kyoto-Protokoll durch konkrete Verbote und Grenzwerte.

 

Welche Vorschriften sind zur Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der neuen Verordnung vorgesehen?

Im Rahmen der Umsetzung des Montrealer Protokolls wurde auf europäischer Ebene eine eigene Gase-Verordnung geschaffen. Diese legt Verbote, Mengenbeschränkungen und Maßnahmen zur Registrierung, zum Inverkehrbringen, zur Wartung bestehender Anlagen sowie zur Schulung und zur Pflicht der Betreiber fest. Die Kommission und der Rat der EU überwachen außerdem die maximal erlaubte Obergrenze recyceltes Kältemittel und das Führen von Mengenregistern für jede Anlage enthaltenen Menge an F-Gasen.

Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase (F-Gase) soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  1. Schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU-Verordnung.
  2. Verwendungs- und Inverkehrbringensverbote
  3. Vorschriften zu Emissionsbegrenzungen, Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung.

Tipp: Mit dem EU-weiten Gas Portal und der Überwachung der Gas Emissionen können Behörden, Einrichtungen und Unternehmen gemeinsam hilfreich bewerten, wie gut Maßnahmen zum Klimaschutz greifen – und welche weiteren Schritte notwendig sind.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Rolle spielen F-Gase in der Kälte- und Klimatechnik?

In Kälteanlagen wird oft mit fluorierten Treibhausgasen gearbeitet, die in ähnlicher Weise verwendet werden wie herkömmliche Kältemittel, jedoch deutlich klimaschädlicher sein können. F-Gase (fluorierte Gase), insbesondere Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), spielen eine wesentliche Rolle in der Kälte- und Klimatechnik.

Man unterscheidet zwei Haupttypen:

  • Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe HFKW
  • Vollfluorierten Kohlenwasserstoffe FKW

Einige davon gelten als besonders klimaschädlich, weshalb der Ersatz durch Stoffe mit niedrigerem GWP Wert immer wichtiger wird. Die Kohlenwasserstoffe (FKW) werden zum überwiegenden Teil gezielt produziert und finden in verschiedenen Anwendungen Verwendung. Allerdings haben sie ein globales Erwärmungspotential (GWP), welches oft mal höher ist als das der klassischen Treibhausgase wie CO₂, und tragen daher erheblich zur globalen Erwärmung bei.

Was passiert mit bereits in Verkehr gebrachten Stoffen?

F-Gase, die bereits Verkehr gebracht wurden, dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin genutzt werden. Voraussetzung: Die Menge bleibt unter der gesetzlichen Grenze und die Art der Verwendung entspricht den Vorgaben der Verordnung. So kann der Eintrag bestimmter fluorierter Gase in die Umwelt reduziert werden.

Was bedeutet GWP im Zusammenhang mit F-Gasen?

Der GWP Global Warming-Wert (Globales Erwärmungspotenzial) gibt an, wie stark ein Gas das Klima über einen bestimmten Zeitraum beeinflusst – verglichen mit CO₂. Ein hoher GWP-Wert bedeutet: starkes Treibhauspotenzial. Deshalb ist es Ziel der Gesetzgebung, Stoffe mit niedrigem GWP zu bevorzugen und die in den Verkehr gebrachten Mengen an schädlichen Gasen zu begrenzen.

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